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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines / Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsabschlüsse zur Erbringung von Entrümpelungen, Entsorgungen, Messie Entrümpelung.
 zwischen INVIDIUS Entrümpelung (im Folgenden: Auftragnehmer) und dem Kunden / der Kundin (im
Folgenden: Kunde) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

II. Vertragsvereinbarung / Vertragsschluss
Vertragssprache ist deutsch. Das Angebot kommt durch individuelle Vereinbarung oder Vor-Ort-Besichtigung zustande. Alle Angebote sind freibleibend
und unverbindlich. Der Auftragnehmer ist vier Wochen ab dem Zeitpunkt der Abgabe des Angebots an das Angebot gebunden. Der Vertrag
kommt mit Unterzeichnung durch den Auftragnehmer und dem Kunden zustande. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Bei allen angebotenen
Dienstleistungen sind in den Räumlichkeiten befindliche Werte und Wertgegenstände vom Kunden vor Beginn unserer Tätigkeit sicherzustellen. Die
Entsorgung von gefährlichen Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist von der Dienstleistung ausgeschlossen.

III. Leistungsbeschreibung
INVIDIUS Entrümpelung führt Haushaltsauflösungen, Räumungen von Problemwohnungen, Entkernungen, Abriss und Rückbau (teilweise oder vollständig)
von Wohnungen und Häusern durch. Der Auftragnehmer wird bei allen beauftragten Leistungen die Arbeiten sorgfältig, fachgerecht und
termingerecht durchführen und das Objekt besenrein verlassen.

IV. Eigentumsübergang
Bei der Beauftragung von Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen und Geschäftsauflösungen gehen alle, sich in dem Auftragshaushalt befindlichen
Gegenstände in das Eigentum des Auftragnehmers über. Mit der Vertragsunterschrift versichert der Kunde gegenüber dem Auftragnehmer, dass er
Eigentümer der Gegenstände oder zumindest vollumfängliche Befugnis zur Veräußerung bzw. Entsorgung der Gegenstände hat.
Der Kunde ist verpflichtet, vor Durchführung der beauftragten Tätigkeiten, die zu entsorgenden Güter sorgfältig zu überprüfen und insbesondere alle
Wertgegenstände (insbesondere Bargeld, Schmuck, Wertpapiere) zu entnehmen. Der Auftragnehmer übernimmt mit dem Auftrag keine Verpflichtung
Wertgegenstände zu finden, zu erkennen oder zu bewerten.

V. Leistungserbringung
Der Auftragnehmer ist berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.

VI. Leistungsverzögerungen
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch
äußerste Sorgfalt von INVIDIUS Entrümpelung nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche
Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat der Auftragnehmer
nicht zu vertreten. Sie berechtigen INVIDIUS  Entrümpelung  dazu, die Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

VII. Preise
Die Preise bemessen sich nach der Größe und Aufwand in Euro. Festpreise sowie Rabatte bedürfen der gesonderten vertraglichen Fixierung. Alle
Preise gelten inklusive der aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, inklusive der anfallenden gewerblichen Entsorgungskosten und ausschließ-
lich zum im Vertrag vereinbarten Preis.

VIII. Abnahme
Die Abnahme der von INVIDIUS Entrümpelung  erbrachten Werkleistung ist durch Unterzeichnung des Auftrages vom Kunden oder eine befugte
Person schriftlich zu bestätigen. Es gilt § 640 BGB.

IX. Zahlung
Alle erbrachten Werkleistungen sind nach Beendigung der Auftragsarbeiten in voller Höhe in BAR fällig. Andere Zahlungsarten benötigen der
schriftlichen Form und Fixierung im Vertrag. Auch für Unternehmer gilt die Barzahlungspflicht für Erstaufträge uneingeschränkt. Unternehmer
können jedoch auf das Geschäftskonto INVIDIUS Entrümpelung  überweisen, sofern die Überweisung ohne Verzögerung taggleich angewiesen wird.
Ein Zahlungseinbehalt im Sinne von Gewährleistungssicherung ist nicht zulässig.

X. Kündigung
Die Kündigung des Auftrags durch den Kunden ist nach erfolgter Auftragserteilung nur in Ausnahmefällen und unter Angabe eines Grundes mit
schriftlicher Zustimmung INVIDIUS Entrümpelung  möglich. Im Falle einer ordentlichen Kündigung des Auftrages durch den Kunden- später als bis
zum 5. Werktag vor dem Auftragstermin, werden entstandene Aufwendungen und entgangener Gewinn i.H.v. 30% der vereinbarten Vergütung fällig.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Kündigt der Kunde den Auftrag früher als vor dem 5.
Werktag vor dem Auftragstermin, so berechnet INVIDIUS Entrümpelung  dem Kunden eine Pauschale i.H.v. 10 % ( mindestens jedoch 15,- € ) des
vereinbarten Preises. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

XI. Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet eine saubere und ordentlich durchgeführte Entrümpelung und Entsorgung. Weist die Entrümpelung dennoch
Mängel oder Beanstandungen auf, so ist der Kunde verpflichtet, diese Mängel und Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Die
Gewährleistungsfrist richtet sich nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen.

XII.1 Haftungsbeschränkung
Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den Zustand der in der Wohnung nach der
Entrümpelung befindlichen An-/Einbauten, insbesondere für die Wände, (PVC/Holz) Böden, Schlösser, Jalousien, Rollläden, fehlende Schlüssel und
sonstige Beschädigungen aller Art. Nach Auftragserteilung können für entrümpelte/entsorgte Gegenstände keine Schadensersatz-Ansprüche gestellt
werden. Es werden alle Gegenstände entsorgt, d.h. die Wohnung wird besenrein!!!

XII.2 Schadensmeldungen
Der Vertragspartner als Geschädigter hat innerhalb von zwei Werktagen, offensichtliche Schäden bei INVIDIUS Entrümpelung zu melden.
Hierbei reicht uns die einfache Schriftform (Fax / E-Mail).
Firma INVIDIUS persöhnlich wird sich daraufhin vor Ort begeben und den Schaden schriftlich aufnehmen.
Dieser wird im Anschluss umgehend der Versicherung der INVIDIUS Entrümpelung zur Vorlage gebracht.

 

XIII. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar und unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht
Berlin.

XIV. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
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